AGB

Stand 2023

1. Allgemeines

  • 1.1 Maßgebliche Verrragsgrundlageu für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen, VOB Teil B und die nachstehenden Geschäftsbedingungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
  • 1.2 Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers ausgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers wird hierdurch ausdrücklich widersprochen. Es ist hierbei unerheblich, welche Bedingungen darumsmäßig zuletzt zugestellt wurden. Individuelle Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
  • 1.3 Vom Auftragnehmer stillschweigend auch mehrfach geübte Nachsicht gilt nicht als Änderung der jeweiligen Bedingungen. 

2. Angebots und Entwurfsunterlagen

  • 2.1 Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder sonstige Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Eine Zustimmung gilt nur schriftlich als erteilt. Bei Nichterteilung des Auftrages sind sämtliche Unterlagen umgehend an uns zurückzugeben.
  • 2.2 Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 
  • 2.3. Bei der Erstellung einer Planung oder eines Angebots handelt es sich um eine kostenpflichtige Leistung. Diese Leistung wird nach Übersendung der Unterlagen an den Auftraggeber verrechnet. Der Leistungsumfang für eine Angebotserstellung beinhaltet in der Regel, Lohn- und KFZ-Kosten für eine eventuell beauftragte vor Ort Besichtigung, Lohnkosten für eine Planung, sowie eventuell anfallende Kosten für Medienerstellung. Im Falle einer Beauftragung des Angebotes werden dem Auftraggeber diese Leistungen wieder gutgeschrieben. Alle Abweichungen hiervon müssen vor Auftragsvergabe schriftlich fixiert werden.

  • 2.4. Bei Angeboten im Rahmen unsere Onlineberatung handelt es sich um Kostenschätzungen bzw. Richtpreisangebote. Diese werden auf Grundlage der vorab online gelieferten Daten des Auftraggebers erstellt und geben die ungefähr zu erwartenden Kosten des Projektes wieder. Kostenschätzungen und Richtpreisangebote im Rahmen einer Onlineberatung sind unverbindliche Leistungen und werden nicht an den Auftraggeber weiterverrechnet. Sollte sich im weiteren Auftragsverlauf eine kostenpflichtige Planungs- oder Angebotsleistung erforderlich sein, so wird der Auftraggeber hierüber gesondert vor Leistungsbeginn informiert.

  • 2.5. Bei allen Leistungen ohne vorheriges schriftliches Angebot kommt ein Dienstleistungsvertrag für eine Diagnose zustande.

    • 2.5.1. Eine Diagnose wird definiert als die Analyse und Feststellung des Zustands oder Problems im Zusammenhang mit einem Produkt, einer Anlage oder einem System.

    • 2.5.2. Der Monteur entscheidet eigenständig, ob er lediglich die Diagnose durchführt oder ob er direkt die Reparaturmaßnahmen ergreifen kann, um das identifizierte Problem zu beheben. Diese Entscheidung wird basierend auf der Art des Problems, der Komplexität der Reparatur und den vorhandenen Ressourcen getroffen. Sollten Sie nur die Diagnose wünschen und keine Reparatur ist dies explizit bei der Auftragserteilung anzugeben.

    • 2.5.2. Wir übernehmen keine Garantie für eine korrekte oder vollständige Diagnose oder eine erfolgreiche Reparatur im Rahmen des Dienstleistungsvertrags für eine Diagnose gemäß unseren Geschäftsbedingungen. Eine Diagnose basiert auf den Informationen und Kenntnissen, die zum Zeitpunkt der Analyse verfügbar sind. Obwohl wir angemessene Sorgfalt und Fachkenntnis anwenden, um eine genaue und umfassende Diagnose zu erstellen, können wir nicht garantieren, dass alle Probleme identifiziert werden oder dass unsere Diagnose fehlerfrei ist.

    • 2.5.4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Diagnose seinen Anforderungen und Erwartungen entspricht. Sollte der Kunde eine Garantie für eine korrekte oder vollständige Diagnose oder eine erfolgreiche Reparatur wünschen, muss ein separates schriftliches Angebot angefordert werden, das die spezifischen Bedingungen und Kosten enthält.

    • 2.5.5. Wir haften nicht für etwaige Schäden, Verluste oder Folgen, die sich aus einer fehlerhaften Diagnose oder einer nicht erfolgreichen Reparatur ergeben, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens unseres Unternehmens vorliegt.

    • 2.5.6. Die Kosten für die Diagnose und gegebenenfalls die Reparatur richten sich nach §3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

3. Preise

  • 3.1 Für die vom Auftraggeber angeordneten Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die gesetzlichen Zuschläge berechnet. Ausgenommen hiervon sind Wartungsvertragskunden. Hier zählt der jeweils gültige Wartungsvertrag.
  • 3.2 Alle Preise in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich als Nettopreise. "Netto" bedeutet, dass die angegebenen Preise keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder andere Steuern oder Abgaben enthalten. Eine Mehrwertssteuererhöhung kann im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Ware, Leistungen oder das Werk nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsabschluß geliefert oder erbracht wird.
  • 3.3 Wartungsvertragspauschalen beinhalten immer die jährliche Wartung sowie den dazugehörigen Störungsdienst für 12 Monate ab der letzend durchgeführten Wartung. Sollte der Vertrag vor Ausführung der Wartung gekündigt werden, so ist der Anteil der Stördienstbereitstellung dennoch im vollem Umfang zu begleichen.
  • 3.4 Termine für Kundendiesteinsätze können kostenfrei bis 72 Std. vor Terminbeginn abgesagt werden. Bei kurzfristigen Terminabsagen (kleiner 72 Std.) ist die Neuterminierung kostenpflichtig.
  • 3.5 Abgeschlossen Wartungsverträge unterliegen einer jährlichen Preisanpassung. Die Preisanpassung kann jährlich bis zu 2,9% betragen.
  • 3.6 Fahrtzeiten und KFZ Pauschalen. Alle verrechneten Fahrtzeiten und KFZ Pauschalen werden in einer Anfahrtspauschale verrechnet. Die Anfahrtspauschale beinhaltet Lohnkosten von bis zu 2 Mitarbeitern je KFZ sowie die An- und Abfahrt vom Firmenstandort den Leistungsort inkl. Benzin, Fahrzeugverschleiß und Instandhaltung. Anfahrtspauschalen werden auch im Notdienst bei Wartungsvertragskunden verrechnet allerdings ohne der gesetzlichen Zuschläge. Die Anfahrtspauschalen beinhalten folgende Entfernungen zum Leistungsort: 
    Zone 1 = einfache Wegstrecke (kürzester Weg) bis ca. 10 km
    Zone 2 = einfache Wegstrecke (kürzester Weg) bis ca. 18 km
    Zone 3 = einfache Wegstrecke (kürzester Weg) bis ca. 26 km
    Zone 4 = einfache Wegstrecke (kürzester Weg) bis ca. 40 km
    Zone 5 = einfache Wegstrecke (kürzester Weg) ab 40 KM
    Anfahrtspauschale Zone 1 = 52,36 EUR
    Anfahrtspauschale Zone 2 = 88,65 EUR
    Anfahrtspauschale Zone 3 = 136,50 EUR
    Anfahrtspauschale Zone 4 = 185,50 EUR
    Anfahrtspauschale Zone 5 = 215,60 EUR zuzüglich 0,90 EUR je weiteren gefahrenen km außerhalb der Anfahrtspauschale
  • 3.7 Insgemeinkosten beinhalten sämtliche Insgemeinkosten des Auftrags wie z.B.:

    Vorfrachten (Materialbestellung), Terminierung, Versicherungen, Material und Werkzeugtransporte, Auf- und Abrüsten der Baustelle, Hygiene Maßnahmen, Desinfektion der Arbeitsmaterialien und falls nicht gesondert ausgewiesen sämtliche Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie das fachgerechte Abdecken der Arbeitsstelle und das besenreine Verlassen. Bei einem Nettobetrag von bis zu 500 EUR betragen die allgemeinen Kosten 14,50 EUR. Bei einem Nettobetrag von 500 EUR oder mehr betragen die allgemeinen Kosten 5 % des Nettobetrages.

  • 3.8 Einsatzpauschale im Notdienst für Anfahrt am selben Tag ohne bestehenden Wartungsvertrag.

    Bei nicht Wartungsvertragskunden wird für den Einsatz am selben Tag eine zusätzliche Einsatzpauschale von 49,50 EUR für die Terminierung und das Anlegen des Auftrags verrechnet. Die Arbeitszeit wird außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten zuzüglich der gesetzlichen Zuschläge verrechnet.

  • 3.9 Verrechnungssatz für die Montage von bauseitig gestelltem Material

    Verrechnung SHK Monteur für die Verarbeitung von bauseitig gestelltem Material: 17,26 EUR / AW

  • 3.10 Arbeitswerte für die Beseitigung von Störungen und regulären Aufträgen ohne Fremdmaterial

    Ein Arbeitswert (AW) entspricht 7 Minuten.

    SHK Meister = 13,60 EUR / AW
    SHK Techniker = 9,83 EUR / AW
    SHK Kundendienstmonteur= 9,85 EUR / AW
    SHK A Monteur = 9,63 EUR / AW
    SHK B Monteur = 8,60 EUR / AW
    SHK C Monteur = 8,00 EUR / AW
    SHK Helfer oder Azubi = 4,70 EUR / AW

  • 3.11 Sollten Sie besondere Wünsche bezüglich der Rechnungslegung haben, teilen Sie uns diese bitte bei Auftragsvergabe mit. Für nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden 50 EUR als Bearbeitungsgebühr erhoben.

4. Zahlungsbedingungen 

  • 4.1 Der Auftraggeber wird spätestens 7 Tage nach Datum der Rechnung ohne Abzug zahlen, es sei denn, im Einzelvertrag bzw. in der Rechnung wird ein längeres Zahlungsziel gewährt.
  • 4.2 Bei Zahlung durch Scheck oder mit Lastschriftverfahren erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Erst nach Gutschrift / Einlösung durch die bezogene Bank gilt die Zahlung als erfolgt.
  • 4.3 Wechselzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
  • 4.4 Sämtliche Kosten der Zahlungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso die Kosten bei Nichteinlösung von Zahlungsmitteln.
  • 4.5  
    50%  der Rechnungssumme ist bei Arbeitsbeginn zu bezahlen.
    40 % der Rechnungssumme ist nach Auftragsvortschritt zu bezahlen.
    10%  Restbetrag ist bei Inbetriebnahme der Anlage zu bezahlen.
    Vereinbarte Skontobeträge werden nur innerhalb der Zahlungsfrist akzeptiert.
  • 4.6 Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
  • 4.7 Ein Sicherheitseinbehalt während der Gewährleistung wird nur anerkannt, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vorab vereinbart wurde. Nachträgliche unberechtigte Abzüge werden im vollen Umfang zuzüglich Verzugszinsen zurückgefordert.

5. Liefer- und Montagezeiten

  • 5.1 Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch nach 48 Werktag nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern dieser die gemäß 2. Abs. 2. erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine eventuelle Sicherheit bzw. eine vereinbarte Anzahlung beim Auftraggeber eingegangen ist. 
  • 5.3 Vereinbarte Termine dürfen von Auftraggeberseite nur aus wichtigem Grund verschoben werden. Dies muss spätestens 72 Std. vor Terminbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
  • 5.3 Mehrkosten für kurzfristig abgesagte Termine trägt der Auftraggeber im vollem Umfang.
  • 5.4 Wartungsvertragskunden werden unmittelbar nach Auftragseingang für Störmeldungen jedoch spätestens 8 Stunden nach Störungseingang durch unseren Notdienst angefahren.

    Als Notdienst werden hier komplette Anlagenausfälle, Wasserschäden oder verstopfte Rohrleitungen gewertet.

    Sollte eine Gefahr für Leib und Leben bestehen, dann verständigen Sie bitte umgehend die Feuerwehr unter Tel: 112

    Nicht als Notdienst gewertet werden geringe Funktionsbeeinträchtigung wie z.B.: ein lauwarmer Heizkörper, eine durchlaufende Toilettenspülung, ein leicht tropfender Wasserhahn…

    Hiervon abweichende Regelungen sind schriftlich zu fixieren.

6. Eigentumsvorbehalt 

  • 6.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentums- und das Verfügungsrecht an den Liefergegensrändeu bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
  • 6.2 Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundsrucks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Zahlungsfristen dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zu übertragen.
  • 6.3 Die Demontage und sonstige Kosten der Auftragsrückabwicklung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • 6.4 Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Mieteigentum entsteht, seine Forderungen oder sein Mieteigentum an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers, an den Auftragnehmer. 

7. Abnahme und Gefahrenübergang

  • 7.1 Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage.
  • 7.2 Wird die Anlage vor Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht schuldhaft zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.
  • 7.3 Gerät der Auftragnehmer mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird.
  • 7.4 Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistungen durch den Auftraggeber abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist Dies gilt ins besonders nach erfolgter probeweise Inbetriebsetzung und für den Fall der vorzeitigen Inbetriebnahme (Baustellenheizung)
  • 7.5 Die Abnahme eines mangelfreien Werkes kann folgendermaßen erfolgen: mündlicher o. schriftlicher Übergabe an den Auftraggeber; -Unterschrift des Auftraggebers auf Abnahmeprotokollen oder Regieberichten.

8. Haftung

  • 8.1 Die Gewährleistung für erbrachte Leistungen richtet sich nach § 13 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B (VOB/B) 
  • 8.2 Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) und Farbabweichungen, die auf verwendete Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß. 

9. Bundesdatenschutz

  • 9.1 Gemäß Bundesdatenschutzgesetz ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber bekannt zu geben, dass seine persönlichen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen elektronisch gespeichert werden. Die Einwilligung gern. § 4 Bundesdatenschutz des Auftraggebers gilt hierdurch als erteilt 

10. Gerichtsstand und Wirksamkeit

  • 10.1 Gerichtsstand ist der Ort der Bauausführung oder der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit entweder beide Vertragspartner Kaufleute sind oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögens und der Auftraggeber Kaufmann ist.
  • 10.2 Falls ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hieven nicht berührt.