Information zur Selbstauskunft zu COVID-19
Selbstauskunft Kunde über COVID-19
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß & 48 B Abs. 1
Freistellungsbescheinigung
Diese Bescheinigung gilt vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2025.
Tips fürs Heizen mit einer abgeglichenen Anlagen