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Information zur Selbstauskunft zu COVID-19

Selbstauskunft Kunde über COVID-19

Bearbeitungsanleitung

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß & 48 B Abs. 1

Freistellungsbescheinigung
Diese Bescheinigung gilt vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2025.

Freistellungsbescheinigung
Diese Bescheinigung gilt vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2028.

Tips fürs Heizen mit einer abgeglichenen Anlagen

Tips verhalten bei einer abgeglichenen Zweirohranlage

Tips verhalten bei einer abgeglichenen Einrohranlage