WICHTIG ÄNDERUNG DER BEG FÖRDERUNG ZUM 15.08.2022

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

 

Sie haben von uns in letzter Zeit ein Angebot erhalten.

Falls dieses Angebot im Zusammenhang mit einer Heizungssanierung und der BEG Förderung erstellt wurde, dann möchten wir Sie mit dieser Rundmail darüber informieren, dass ab dem 15.08.2022 eine kurzfristige Änderung der BEG Förderung stattfinden wird.

Diese Änderung kann unter Umständen dazu führen, dass Sie weniger oder keine Förderung für die von uns angebotenen Leistungen bei einer Beauftragung nach dem 10.08.2022 mehr erhalten.

 

Falls Sie noch von der alten BEG Förderung profitieren möchten, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

 

Möglichkeit 1 Selbstbeantragung: Sie versuchen die Förderung selbst bei der Bafa einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür das gegebenenfalls vorliegende Angebot von uns und vergessen Sie bei der Beantragung die Umfeldmaßnahmen nicht. 

 

Möglichkeit 2 Beantragung durch Wärme Wimmer: Sie wollen die Maßnahme mit uns durchführen und haben bisher noch keine Bestellbestätigung an uns gesendet.

Hier müssen Sie im ersten Schritt die Bestellbestätigung oder die Absichtserklärung an uns übermitteln. 

Bitte füllen Sie im zweiten Schritt das Dokument im Anhang aus und unterschreiben Sie es. Wir versuchen dann die Förderung für Ihre Anlage noch fristgerecht für Sie einzureichen. Dieser Antrag muss spätestens Donnerstag, 04.08.2022 um 12:00 Uhr bei uns eingehen.

 

Wichtig hierbei ist, dass wir auf Grund der kurzen Zeitspanne und der hohen Nachfrage keine Garantie für die fristgerechte Einreichung geben können.

 

Was ändert sich bei der Förderung im Detail:

Nach derzeitigem Stand gibt es vereinfacht gesagt folgende Änderungen:

 

Montage einer Wärmepumpe bei Austausch einer bestehenden Ölanlage:

Alte Fördersumme 45-50% neue Fördersumme 35 % Standart  40% nur bei Wasser Wasser Wärmepumpenanlagen 

 

Montage einer Wärmepumpe bei Austausch einer bestehenden Gasanlage mit einem Alter kleiner 20 Jahre 

Alte Fördersumme 35-40 % neue Fördersumme 25% Standart  30% nur bei Wasser Wasser Wärmepumenanlagen

 

Montage einer Wärmepumpenanlage bei Austausch einer bestehenden Gasanlage mit einem Alter größer als 20 Jahre 

Alte Fördersumme 35-40 % neue Fördersumme 35 %

 

Montage einer Hybridanlage bei Austausch einer bestehenden Ölanlage

Alte Fördersumme 40-45 % neue Fördersumme 0 %

 

Montage einer Hybridanlage bei Austausch einer bestehenden Gasanlage 

Alte Fördersumme 30-35 % neue Fördersumme 0% 

 

Wie sich die neuen Förderrichtlinien ab dem 15.08.2022 auf die Umfeldmaßnahmen auswirken ist uns derzeit nicht bekannt.

 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nach derzeitigem Stand die Fördersummen bei bestehenden Ölanlagen und bei bestehenden Gasanlagen mit einem Alter kleiner 20 Jahre um mind. 10-15% reduziert werden.

 

Bei Gashybridanlagen werden die Förderungen komplett eingestellt.

Weitere Informationen zu den kommenden Förderungen finden Sie unter: 

 

https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/bmwk-kuendigt-ueberarbeitete-beg-foerderung-an/#content

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,


Beste Grüße,

Tobias Wimmer